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VR

MEDICUS

APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE.

„Etwa jeder vierte Einwohner (27 %) nimmt dauerhaft drei

oder mehr Arzneimittel ein“, sagt Apotheker Peter Schöning,

Sprecher der Apothekerschaft im Kreis Steinfurt. Dies ergibt

eine aktuelle forsa-Umfrage in Nordrhein-Westfalen, deren

Ergebnisse sich auch auf die Entwicklung vor Ort anwenden

lassen. 28 % der Befragten mit drei oder mehr Arzneimitteln

(Polymedikation) nehmen neben verschreibungspflichtigen

auch rezeptfreie Medikamente ein. Zudem haben neun von

zehn Befragten mit Polymedikation eine Stammapotheke.

Und nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines

Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie

rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen.

Daher bin ich der Meinung, dass dieses Potenzial viel stärker

genutzt werden muss. Im E-Health-Gesetz droht das gerade

versäumt zu werden. Patienten müssen die Möglichkeit be-

kommen, sich ihren Medikationsplan auch in ihrer Apothe-

ke erstellen zu lassen und nicht – wie aktuell geplant – aus-

schließlich vom Arzt.

Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt

aber erhebliche Risiken. Es kommt in Deutschland jedes Jahr

zu mehreren 100.000 Krankenhauseinweisungen wegen

vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatz-

kosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen

der Polymedikation sterben deutlich mehr Menschen als im

Straßenverkehr. Diese Risiken können deutlich verringert wer-

den, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konse-

quent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einen mit dem

Arzt abgestimmten Medikationsplan überführt. Aber nur

wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken

und ihr Wissen einbeziehen. Mehr als neun von zehn Medika-

tionslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen

nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einneh-

men. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie der Universität

Münster.

Ich begrüße zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten

mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechts-

anspruch auf eine Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig

kritisiere ich aber die Defizite des Gesetzentwurfs: „Es ist nicht

richtig, dass die Erstellung der Medikationsliste ohne konse-

quente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl

jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch

geht. Die Arzneimittelversorgung vor Ort ist die gesetzliche

Aufgabe der Apothekerschaft.

Mehr Sicherheit durch Medikationsplan aus der Apotheke

Die Menschen im Kreis Steinfurt werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Die dadurch entstehende Polyme-

dikation ist jedoch mit Risiken verbunden, ein Medikationsplan aus der Apotheke kann diesen entgegenwirken.

Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst

entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen

individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll. Inkonse-

quent ist auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der

Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der

Gesamtmedikation auf Risiken beinhaltet: Erst durch eine sol-

che Prüfung wird aber die Liste zu einem echten Medikati-

onsplan, der dem Patienten hilft, Gefahren reduziert und den

Therapieerfolg verbessert. Das wäre ein echter Fortschritt.

Peter Schöning

Apotheker in Rheine

Kreisvertrauensapotheker & Beauftragter für

Öffentlichkeitsarbeit für den Altkreis Steinfurt

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