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VR
MEDICUS
APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE.
„Etwa jeder vierte Einwohner (27 %) nimmt dauerhaft drei
oder mehr Arzneimittel ein“, sagt Apotheker Peter Schöning,
Sprecher der Apothekerschaft im Kreis Steinfurt. Dies ergibt
eine aktuelle forsa-Umfrage in Nordrhein-Westfalen, deren
Ergebnisse sich auch auf die Entwicklung vor Ort anwenden
lassen. 28 % der Befragten mit drei oder mehr Arzneimitteln
(Polymedikation) nehmen neben verschreibungspflichtigen
auch rezeptfreie Medikamente ein. Zudem haben neun von
zehn Befragten mit Polymedikation eine Stammapotheke.
Und nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines
Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie
rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen.
Daher bin ich der Meinung, dass dieses Potenzial viel stärker
genutzt werden muss. Im E-Health-Gesetz droht das gerade
versäumt zu werden. Patienten müssen die Möglichkeit be-
kommen, sich ihren Medikationsplan auch in ihrer Apothe-
ke erstellen zu lassen und nicht – wie aktuell geplant – aus-
schließlich vom Arzt.
Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt
aber erhebliche Risiken. Es kommt in Deutschland jedes Jahr
zu mehreren 100.000 Krankenhauseinweisungen wegen
vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatz-
kosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen
der Polymedikation sterben deutlich mehr Menschen als im
Straßenverkehr. Diese Risiken können deutlich verringert wer-
den, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konse-
quent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einen mit dem
Arzt abgestimmten Medikationsplan überführt. Aber nur
wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken
und ihr Wissen einbeziehen. Mehr als neun von zehn Medika-
tionslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen
nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einneh-
men. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie der Universität
Münster.
Ich begrüße zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten
mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechts-
anspruch auf eine Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig
kritisiere ich aber die Defizite des Gesetzentwurfs: „Es ist nicht
richtig, dass die Erstellung der Medikationsliste ohne konse-
quente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl
jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch
geht. Die Arzneimittelversorgung vor Ort ist die gesetzliche
Aufgabe der Apothekerschaft.
Mehr Sicherheit durch Medikationsplan aus der Apotheke
Die Menschen im Kreis Steinfurt werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Die dadurch entstehende Polyme-
dikation ist jedoch mit Risiken verbunden, ein Medikationsplan aus der Apotheke kann diesen entgegenwirken.
Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst
entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen
individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll. Inkonse-
quent ist auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der
Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der
Gesamtmedikation auf Risiken beinhaltet: Erst durch eine sol-
che Prüfung wird aber die Liste zu einem echten Medikati-
onsplan, der dem Patienten hilft, Gefahren reduziert und den
Therapieerfolg verbessert. Das wäre ein echter Fortschritt.
Peter Schöning
Apotheker in Rheine
Kreisvertrauensapotheker & Beauftragter für
Öffentlichkeitsarbeit für den Altkreis Steinfurt
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