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VR

MEDICUS

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Praxis.

der Zugriff auf das Adressbuch gewährt werden (Verstoß

gegen die Schweigepflicht). Da sich die Geschäftsbedingun-

gen und Standardeinstellungen der Social-Media-Plattfor-

men im Zeitverlauf ändern können, sollten Kontrollen der

Nutzungsbedingungen und Einstellungen zum Schutz der

Privatsphäre regelmäßig erfolgen. Schließlich sind auch

die Patienten über die Datenschutzproblematik aufzuklä-

ren (persönliche Daten gehören nicht auf die Plattform!),

zum Beispiel mittels regelmäßiger Posts und/oder ausge-

legter Info-Flyer in der Praxis. Entsprechend kritische Pinn-

wand-Beiträge von Patienten sind sofort zu löschen. Auch

werbliche Pinnwand-Einträge sollten sofort gelöscht und

die Absender gesperrt werden. In Zusammenhang mit dem

„Gefällt mir“-Button können ebenfalls Datenschutzproble-

me eintreten. Grund ist, dass es über diesen Button bereits

beim Laden der Seite zu einer Datenübertragung kommt,

ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird oder eine

Widerspruchsmöglichkeit hat. Über die so übertragene URL

der aktuellen Seite und eine personenverknüpfte Nutzer-

kennung können die Plattformen ein komplettes Surfprofil

der Nutzer erstellen.

Trennung der beruflichen und privaten Ebene:

Berufliche

und private Interessen sind über die Einrichtung getrennter

Seiten/Profile klar zu trennen. Der Umgang mit den Pati-

enten sollte sich auf die professionelle Ebene beschränken,

Freundschaftsanfragen von Patienten auf der privaten Face-

bookseite sollten mit der Begründung abgelehnt werden,

dass grundsätzlich keine Online-Freundschaften mit Patien-

ten eingegangen werden.

Kenntnis der Rechtslage einschließlich der Aufklärung der

Mitarbeiter:

Auch die Praxismitarbeiter müssen die daten-

schutzrechtlichen Bestimmungen kennen (patientenbe-

zogene Daten sind auf den Plattformen ebenso tabu wie

diffamierende Äußerungen). Zu beachten ist auch, dass die

Impressumspflicht gilt und eventuelle Urheberrechte bei

Videos und Fotografien berücksichtigt werden müssen. Fer-

ner ist eine gesonderte Einwilligung der Mitarbeiter bezüg-

lich des Einstellens ihrer Fotos und ihres Namens erforder-

lich. Nicht zuletzt haben Ärzte das Fernbehandlungsverbot

zu respektieren und dürfen keine therapeutischen Empfeh-

lungen über die Plattformen abgeben. Auch berufswidrige

Werbung ist zu vermeiden.

Realistische Einschätzung des Risikos eventueller Imageschä-

digungen (z. B. durch Cyber-Mobbing) sowie der Gefahr der

Verbreitung von Malware:

Auch in den sozialen Netzwerken

sind Spam und Schadsoftware weit verbreitet. Eine gute Fi-

rewall ist somit unerlässlich. Ferner sollten die Mitarbeiter

darauf hingewiesen werden, Klicks auf verdächtige Links zu

unterlassen.

Haftpflichtversicherung:

Um eventuelle Haftungsrisiken ab-

zudecken, sollten Ärzte prüfen, ob ihre Haftpflichtversiche-

rung auch auf den Bereich der Social Media Anwendung

findet.

Die Bundesärztekammer bietet in ihrem Downloadbereich

eine Handreichung zum Thema „Ärzte in sozialen Medien“

mit weiterführenden Tipps zur Nutzung der sozialen Medi-

en (vgl.

http://bit.ly/1Ks2yOb

). Der Austausch über soziale

Medien kann für Praxen viele Potenziale bieten. Ärzte und

Zahnärzte müssen sich jedoch darüber bewusst sein, dass

eine entsprechende Nutzung (datenschutz-)rechtliche Prob-

leme nach sich ziehen kann. Vor allem Mediziner mit geringer

Social-Media-Erfahrung sollten deshalb gerade beim Aufbau

einer „digitalen Identität“ ihrer Praxis die Hilfe von professi-

onellen, auf den ärztlichen Bereich spezialisierten Dienstleis-

tern in Anspruch nehmen.

Mögliche Features einer

Facebook-Fanseite für Praxen

Anlegen einer

kostenlosen

Praxis-Facebookseite

als sogenannte

Fanseite

Eine Fanseite bietet ähnliche Funktionen wie die

Profile privater Facebook-Nutzer und hat gegen-

über einer klassischen Website den Vorteil einer

besseren Auffindbarkeit bei Google.

Es besteht die Möglichkeit, die Praxis und das Team

(u. a. mit Fotos) vorzustellen und auf Praxisbeson-

derheiten, spezielle Behandlungsmethoden, IgeL,

Sprechzeiten, Urlaubsvertretung etc. hinzuweisen

oder eine Anfahrtsbeschreibung einschließlich Park-

möglichkeiten zu geben.

Zudem kann ein Online-Terminvereinbarungssystem

mit eingebunden werden.

Regelmäßige Postings

Möglich sind hier Infos zu neuen Diagnose- oder

Behandlungsmethoden, zu aktuellen Erkrankungs-

wellen (Grippe, EHEC etc.) oder aktuelle Praxisin-

formationen (wie z. B. bezüglich eigener Veranstal-

tungen, Fortbildungen, zum Notdienst oder zu

den dienstbereiten Apotheken sowie Stellenaus-

schreibungen).

Marketingexperten raten zu mindestens zwei neu-

en Postings pro Woche.

Arztbewertungen

Gute Bewertungen durch die Fangemeinde (Rezen-

sionen) haben eine hervorragende Außenwirkung.

Hierbei empfiehlt es sich, Patienten direkt auf die

Bewertungsmöglichkeit anzusprechen.