VR
MEDICUS
15
Praxis.
der Zugriff auf das Adressbuch gewährt werden (Verstoß
gegen die Schweigepflicht). Da sich die Geschäftsbedingun-
gen und Standardeinstellungen der Social-Media-Plattfor-
men im Zeitverlauf ändern können, sollten Kontrollen der
Nutzungsbedingungen und Einstellungen zum Schutz der
Privatsphäre regelmäßig erfolgen. Schließlich sind auch
die Patienten über die Datenschutzproblematik aufzuklä-
ren (persönliche Daten gehören nicht auf die Plattform!),
zum Beispiel mittels regelmäßiger Posts und/oder ausge-
legter Info-Flyer in der Praxis. Entsprechend kritische Pinn-
wand-Beiträge von Patienten sind sofort zu löschen. Auch
werbliche Pinnwand-Einträge sollten sofort gelöscht und
die Absender gesperrt werden. In Zusammenhang mit dem
„Gefällt mir“-Button können ebenfalls Datenschutzproble-
me eintreten. Grund ist, dass es über diesen Button bereits
beim Laden der Seite zu einer Datenübertragung kommt,
ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird oder eine
Widerspruchsmöglichkeit hat. Über die so übertragene URL
der aktuellen Seite und eine personenverknüpfte Nutzer-
kennung können die Plattformen ein komplettes Surfprofil
der Nutzer erstellen.
Trennung der beruflichen und privaten Ebene:
Berufliche
und private Interessen sind über die Einrichtung getrennter
Seiten/Profile klar zu trennen. Der Umgang mit den Pati-
enten sollte sich auf die professionelle Ebene beschränken,
Freundschaftsanfragen von Patienten auf der privaten Face-
bookseite sollten mit der Begründung abgelehnt werden,
dass grundsätzlich keine Online-Freundschaften mit Patien-
ten eingegangen werden.
Kenntnis der Rechtslage einschließlich der Aufklärung der
Mitarbeiter:
Auch die Praxismitarbeiter müssen die daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen kennen (patientenbe-
zogene Daten sind auf den Plattformen ebenso tabu wie
diffamierende Äußerungen). Zu beachten ist auch, dass die
Impressumspflicht gilt und eventuelle Urheberrechte bei
Videos und Fotografien berücksichtigt werden müssen. Fer-
ner ist eine gesonderte Einwilligung der Mitarbeiter bezüg-
lich des Einstellens ihrer Fotos und ihres Namens erforder-
lich. Nicht zuletzt haben Ärzte das Fernbehandlungsverbot
zu respektieren und dürfen keine therapeutischen Empfeh-
lungen über die Plattformen abgeben. Auch berufswidrige
Werbung ist zu vermeiden.
Realistische Einschätzung des Risikos eventueller Imageschä-
digungen (z. B. durch Cyber-Mobbing) sowie der Gefahr der
Verbreitung von Malware:
Auch in den sozialen Netzwerken
sind Spam und Schadsoftware weit verbreitet. Eine gute Fi-
rewall ist somit unerlässlich. Ferner sollten die Mitarbeiter
darauf hingewiesen werden, Klicks auf verdächtige Links zu
unterlassen.
Haftpflichtversicherung:
Um eventuelle Haftungsrisiken ab-
zudecken, sollten Ärzte prüfen, ob ihre Haftpflichtversiche-
rung auch auf den Bereich der Social Media Anwendung
findet.
Die Bundesärztekammer bietet in ihrem Downloadbereich
eine Handreichung zum Thema „Ärzte in sozialen Medien“
mit weiterführenden Tipps zur Nutzung der sozialen Medi-
en (vgl.
http://bit.ly/1Ks2yOb). Der Austausch über soziale
Medien kann für Praxen viele Potenziale bieten. Ärzte und
Zahnärzte müssen sich jedoch darüber bewusst sein, dass
eine entsprechende Nutzung (datenschutz-)rechtliche Prob-
leme nach sich ziehen kann. Vor allem Mediziner mit geringer
Social-Media-Erfahrung sollten deshalb gerade beim Aufbau
einer „digitalen Identität“ ihrer Praxis die Hilfe von professi-
onellen, auf den ärztlichen Bereich spezialisierten Dienstleis-
tern in Anspruch nehmen.
Mögliche Features einer
Facebook-Fanseite für Praxen
Anlegen einer
kostenlosen
Praxis-Facebookseite
als sogenannte
Fanseite
Eine Fanseite bietet ähnliche Funktionen wie die
Profile privater Facebook-Nutzer und hat gegen-
über einer klassischen Website den Vorteil einer
besseren Auffindbarkeit bei Google.
Es besteht die Möglichkeit, die Praxis und das Team
(u. a. mit Fotos) vorzustellen und auf Praxisbeson-
derheiten, spezielle Behandlungsmethoden, IgeL,
Sprechzeiten, Urlaubsvertretung etc. hinzuweisen
oder eine Anfahrtsbeschreibung einschließlich Park-
möglichkeiten zu geben.
Zudem kann ein Online-Terminvereinbarungssystem
mit eingebunden werden.
Regelmäßige Postings
Möglich sind hier Infos zu neuen Diagnose- oder
Behandlungsmethoden, zu aktuellen Erkrankungs-
wellen (Grippe, EHEC etc.) oder aktuelle Praxisin-
formationen (wie z. B. bezüglich eigener Veranstal-
tungen, Fortbildungen, zum Notdienst oder zu
den dienstbereiten Apotheken sowie Stellenaus-
schreibungen).
Marketingexperten raten zu mindestens zwei neu-
en Postings pro Woche.
Arztbewertungen
Gute Bewertungen durch die Fangemeinde (Rezen-
sionen) haben eine hervorragende Außenwirkung.
Hierbei empfiehlt es sich, Patienten direkt auf die
Bewertungsmöglichkeit anzusprechen.