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VR

MEDICUS

Praxis.

Erste Erfahrungen zeigen, dass Social Media als Bestandteil

des Marketing-Mix einer Praxis gut zur Neugewinnung von

Patienten geeignet sind. Ärzte und Zahnärzte müssen hierbei

jedoch einige wichtige Grundregeln beachten.

Mit dem rasanten Aufstieg führender Plattformen wie Twit-

ter oder Facebook wurde in der deutschen Bevölkerung ein

regelrechter Social-Media-Hype ausgelöst, den sich viele pri-

vatwirtschaftliche Unternehmen längst zunutze gemacht ha-

ben, um erfolgreich die neuen, mit dem Web verbundenen

Marketingmöglichkeiten einzusetzen. Auch die Patienten

wünschen sich mehr Interaktivität von Seiten der Mediziner

im Netz. Trotzdem freunden sich die Praxisinhaber nur zö-

gerlich mit den neuen Medien an und sind insbesondere in

den sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Youtube etc.

kaum aktiv. Der aktuellen Leseranalyse medizinischer Fach-

medien (LA-MED) API 2015 zufolge, einer repräsentativen

Umfrage unter 1.007 API (Allgemeinmedizinern, Praktikern

und Internisten), haben nur gut 2% der befragten Mediziner

einen eigenen Facebook-Eintrag für ihre Praxis erstellt. Dies

hat gute Gründe. Zum einen vermag auch die beste Plattform

den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und die individuelle

Information durch den Mediziner niemals zu ersetzen. Zum

anderen birgt die Aktivität im Netz eine Reihe von Fallstri-

cken, deren Vermeidung im Vorfeld der Webaktivitäten eine

umfangreiche Beschäftigung mit der insbesondere aus daten-

schutzrechtlicher Sicht sensiblen Materie erfordert.

Sind die formalen Voraussetzungen geschaffen, bieten die So-

cial Media dank der Interaktivität der Plattformen ein großes

Potenzial hinsichtlich einer verbesserten Patientenbindung

oder gar Gewinnung neuer Patienten. Gegenwärtig ist kei-

ne andere Marketingform in der Lage, so viele (potenzielle)

Patienten bzw. unterschiedliche Zielgruppen gleichzeitig zu

erreichen. Hinzu kommt, dass in der Regel keine größeren

Investitionen erforderlich sind. Die Plattformen verfügen bei

hohen Reichweiten über einfache Beteiligungsmöglichkeiten

zum sozialen Austausch im Internet. So hat allein Facebook in

Deutschland mehr als 28 Mio. aktive registrierte Mitglieder

und bietet sich damit in besonderem Maße für Social-Me-

dia-Marketingaktivitäten an. Für Arztpraxen eröffnet Face-

„Gesundheitswesen 4.0“ –

Social Media zur Patientengewinnung?

Auch das Gesundheitswesen muss sich zwangsläufig mit der Generation der Digital Natives auseinandersetzen.

Insbesondere jüngere sowie beruflich stark eingespannte Patienten suchen sich ihren Arzt oder Zahnarzt immer

öfter über das Internet.

book mit dem Führen einer sogenannten Fanpage eine Reihe

interessanter Möglichkeiten, die zu einer besseren Identifikati-

on der bestehenden Patienten mit der Praxis, der Neugewin-

nung von Patienten und gleichzeitig zu einer Steigerung der

Attraktivität als Arbeitgeber beitragen können (vgl. Infobox).

So verlockend einfach die Marketingmöglichkeiten über So-

cial Media zu sein scheinen, sie erfordern auf alle Fälle eine

vorherige ausreichende Planung. Voraussetzungen für ein er-

folgreiches Agieren auf den Plattformen sind unter anderem:

Ausreichende zeitliche bzw. personelle Ressourcen für die

laufende Pflege:

Durch veraltete Informationen entsteht

schnell ein negativer Effekt. Gerade interaktive Systeme, die

den Nutzer/Patienten einbeziehen, erfordern einen nicht zu

unterschätzenden laufenden zeitlichen Aufwand und eine

schnelle Reaktionszeit (etwa bei der Beantwortung von

Patientenfragen). Die Zuständigkeit für die Facebook-Pfle-

ge (tägliche Kontrolle, Redaktionsplan für das Posten von

Beiträgen, Formulierung der Posts, regelmäßiger, möglichst

monatlicher Austausch des Titelbildes etc.) sollte im Team

klar definiert sein.

Genaue Kenntnis der betreffenden Systeme und ihrer da-

tenschutzrechtlichen Sicherheitslücken:

Bei der Nutzung der

Plattformen gilt es, sowohl die ärztliche Schweigepflicht zu

beachten als auch die ungewollte Verbreitung vertraulicher

Daten zu verhindern. Aus Sicherheitsgründen sollte der Fa-

cebook-Account nicht über den Praxisrechner geführt wer-

den. Vor dem Freischalten ist auf richtige Privatsphäre-Ein-

stellungen zu achten. Den Plattformen darf auf keinen Fall