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VR
MEDICUS
Gesundheitspolitik.
Mit der Einrichtung eines Innovationsfonds (vgl. Infobox) hat
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einen Vorschlag
des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2014 aufgegriffen. Ziel
ist es, mithilfe innovativer Modelle die sich insbesondere in
ländlichen Regionen abzeichnenden Versorgungsprobleme
in den Griff zu bekommen.
Seit dem ersten Januar 2016 stehen zu diesem Zweck jähr-
lich insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung, die jeweils zur
Hälfte von den Gesetzlichen Krankenkassen und aus der Li-
quiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufzubringen sind.
Sie sollen zunächst zeitlich beschränkt auf die Jahre 2016 bis
2019 bereitgestellt werden. Hiervon ist ein jährlicher Betrag
von 75 Mio. Euro für die Versorgungsforschung bestimmt.
Zur Verwaltung des Fonds wird bei dem unparteiischen
Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA),
Prof. Josef Hecken, eine eigene, vom G-BA unabhängige Ge-
schäftsstelle eingerichtet. Die Entscheidung über die Verga-
be der Mittel obliegt einem Innovationsausschuss, der von
einem externen Beirat beraten wird. Gefördert werden sol-
len insbesondere Projekte mit praktischer Relevanz für die
Versorgung. Ziel ist es, erfolgreich evaluierte Modelle nach
der Testphase in die Regelversorgung zu übertragen oder
als Selektivvertrag „größeren Stils“ fortzuführen. Gefördert
Innovationsfonds –
Chancen für eine zukunftsfähige Versorgung?
Mit dem 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde auch die Einführung eines Innova-
tionsfonds beschlossen. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 1,2 Mrd. Euro für neue praxisrelevante
Versorgungsideen sowie für die Versorgungsforschung bereitgestellt.
werden nur jene Kosten, die außerhalb der Vergütungssys-
teme der Regelversorgung anfallen (also nicht die medizini-
schen Leistungen selbst). Ferner sind Produktinnovationen
grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.
Auch niedergelassene Ärzte sind aufgerufen, am Verfahren
teilzunehmen. Bei der Antragstellung ist allerdings nach den
Vorgaben des Gesetzes „in der Regel eine Krankenkasse zu
beteiligen“. Zwar lehnt der G-BA-Vorsitzende eine Ex-an-
te-Eingrenzung der Förderung auf bestimmte Themenfelder
ab, gute Chancen haben jedoch die bereits im Gesetz defi-
nierten Bereiche Telemedizin, Versorgung in strukturschwa-
chen Gebieten, Delegation ärztlicher Leistungen, Arzneimit-
teltherapiesicherheit und geriatrische Versorgung.
Insgesamt stößt die Idee des Innovationsfonds auf positive
Resonanz. Angesichts der sich abzeichnenden Versorgungs-
probleme besteht ein dringender Bedarf an innovativen und
praxisrelevanten Versorgungsprozessen und -strukturen. Fer-
ner gibt es gerade auf regionaler Ebene bereits viele interes
sante neue Versorgungsansätze, die mithilfe des Fonds unter-
stützt und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit evaluiert werden
könnten. Kritik gilt jedoch dem mit dem Fonds verbundenen
großen Verwaltungsapparat und der damit einhergehenden
Machtsteigerung des G-BA.
Als problematisch gestaltet sich ferner die Tatsache, dass die
erste Mitteltranche aus haushaltstechnischen Gründen be-
reits im laufenden Jahr vollständig abgerufen werden muss,
weil die Gelder sonst wegen mangelnder haushaltstechni-
scher Übertragbarkeit verfallen. Sowohl die Antragssteller als
auch der Innovationsausschuss stehen somit unter großem
Zeitdruck. Neben den Mitgliedern des Innovationsausschus-
ses sowie deren Geschäfts- und Verfahrensordnung stehen
seit Mitte Januar auch die Mitglieder des Expertenbeirats
fest. Somit sind nun endlich die Voraussetzungen für den
Start der Beratungen über die Förderbekanntmachungen
gegeben. Diese werden künftig auf der neu eingerichteten
Website des Innovationsfonds
„innovationsfonds.g-ba.de“