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VR

MEDICUS

Gesundheitspolitik.

Mit der Einrichtung eines Innovationsfonds (vgl. Infobox) hat

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einen Vorschlag

des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung

im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2014 aufgegriffen. Ziel

ist es, mithilfe innovativer Modelle die sich insbesondere in

ländlichen Regionen abzeichnenden Versorgungsprobleme

in den Griff zu bekommen.

Seit dem ersten Januar 2016 stehen zu diesem Zweck jähr-

lich insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung, die jeweils zur

Hälfte von den Gesetzlichen Krankenkassen und aus der Li-

quiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufzubringen sind.

Sie sollen zunächst zeitlich beschränkt auf die Jahre 2016 bis

2019 bereitgestellt werden. Hiervon ist ein jährlicher Betrag

von 75 Mio. Euro für die Versorgungsforschung bestimmt.

Zur Verwaltung des Fonds wird bei dem unparteiischen

Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA),

Prof. Josef Hecken, eine eigene, vom G-BA unabhängige Ge-

schäftsstelle eingerichtet. Die Entscheidung über die Verga-

be der Mittel obliegt einem Innovationsausschuss, der von

einem externen Beirat beraten wird. Gefördert werden sol-

len insbesondere Projekte mit praktischer Relevanz für die

Versorgung. Ziel ist es, erfolgreich evaluierte Modelle nach

der Testphase in die Regelversorgung zu übertragen oder

als Selektivvertrag „größeren Stils“ fortzuführen. Gefördert

Innovationsfonds –

Chancen für eine zukunftsfähige Versorgung?

Mit dem 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde auch die Einführung eines Innova-

tionsfonds beschlossen. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 1,2 Mrd. Euro für neue praxisrelevante

Versorgungsideen sowie für die Versorgungsforschung bereitgestellt.

werden nur jene Kosten, die außerhalb der Vergütungssys-

teme der Regelversorgung anfallen (also nicht die medizini-

schen Leistungen selbst). Ferner sind Produktinnovationen

grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.

Auch niedergelassene Ärzte sind aufgerufen, am Verfahren

teilzunehmen. Bei der Antragstellung ist allerdings nach den

Vorgaben des Gesetzes „in der Regel eine Krankenkasse zu

beteiligen“. Zwar lehnt der G-BA-Vorsitzende eine Ex-an-

te-Eingrenzung der Förderung auf bestimmte Themenfelder

ab, gute Chancen haben jedoch die bereits im Gesetz defi-

nierten Bereiche Telemedizin, Versorgung in strukturschwa-

chen Gebieten, Delegation ärztlicher Leistungen, Arzneimit-

teltherapiesicherheit und geriatrische Versorgung.

Insgesamt stößt die Idee des Innovationsfonds auf positive

Resonanz. Angesichts der sich abzeichnenden Versorgungs-

probleme besteht ein dringender Bedarf an innovativen und

praxisrelevanten Versorgungsprozessen und -strukturen. Fer-

ner gibt es gerade auf regionaler Ebene bereits viele interes­

sante neue Versorgungsansätze, die mithilfe des Fonds unter-

stützt und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit evaluiert werden

könnten. Kritik gilt jedoch dem mit dem Fonds verbundenen

großen Verwaltungsapparat und der damit einhergehenden

Machtsteigerung des G-BA.

Als problematisch gestaltet sich ferner die Tatsache, dass die

erste Mitteltranche aus haushaltstechnischen Gründen be-

reits im laufenden Jahr vollständig abgerufen werden muss,

weil die Gelder sonst wegen mangelnder haushaltstechni-

scher Übertragbarkeit verfallen. Sowohl die Antragssteller als

auch der Innovationsausschuss stehen somit unter großem

Zeitdruck. Neben den Mitgliedern des Innovationsausschus-

ses sowie deren Geschäfts- und Verfahrensordnung stehen

seit Mitte Januar auch die Mitglieder des Expertenbeirats

fest. Somit sind nun endlich die Voraussetzungen für den

Start der Beratungen über die Förderbekanntmachungen

gegeben. Diese werden künftig auf der neu eingerichteten

Website des Innovationsfonds

„innovationsfonds.g-ba.de